Rob
27 January 2008, 19:08
http://www.telekom-presse.at/channel_internet/news_24439.html
Wer übers Internet privat Waren vertreibt, sollte künftig vorsichtig sein. Mit ungedeckten Schecks bleibt der Verkäufer meist allein zurück.
(Wien, 24.6.2006) Eine neue Betrugsmasche kursiert im Netz. Dabei bekommen Online-Privatanbieter Schecks über eine höhere Summe als verlangt, zugeschickt. Die Differenz soll via Western Union nach Nigeria überwiesen werden. Der Scheck ist nicht gedeckt und der Verkäufer bleibt ohne Ware und Geld zurück.
Und so wird's gemacht
Das ganze läuft folgendermaßen ab: Der Privatverkäufer bringt über Internetplattformen sein Produkt an und erhält von seinem Abnehmer einen Scheck über eine viel höhere Summe als verlangt. Der Käufer bittet, den restlichen Betrag an einen Freund weiterzuschicken. Folgt der Anbieter den Anweisung, so entsteht ein beträchtlicher Schaden. Der Scheck ist nicht gedeckt, die Bank macht die Einzahlung rückgängig und der Verkäufer bleibt allein zurück.
Kontrolle ist besser als Vertrauen
Da Überweisungen über Clearingbanken nicht nachvollziehbar sind, können sie auch nicht rückgängig gemacht werden. Deshalb ist Vorsicht angesagt und der Verkäufer sollte stets überprüfen, ob der Scheck echt und gedeckt ist.
Wer übers Internet privat Waren vertreibt, sollte künftig vorsichtig sein. Mit ungedeckten Schecks bleibt der Verkäufer meist allein zurück.
(Wien, 24.6.2006) Eine neue Betrugsmasche kursiert im Netz. Dabei bekommen Online-Privatanbieter Schecks über eine höhere Summe als verlangt, zugeschickt. Die Differenz soll via Western Union nach Nigeria überwiesen werden. Der Scheck ist nicht gedeckt und der Verkäufer bleibt ohne Ware und Geld zurück.
Und so wird's gemacht
Das ganze läuft folgendermaßen ab: Der Privatverkäufer bringt über Internetplattformen sein Produkt an und erhält von seinem Abnehmer einen Scheck über eine viel höhere Summe als verlangt. Der Käufer bittet, den restlichen Betrag an einen Freund weiterzuschicken. Folgt der Anbieter den Anweisung, so entsteht ein beträchtlicher Schaden. Der Scheck ist nicht gedeckt, die Bank macht die Einzahlung rückgängig und der Verkäufer bleibt allein zurück.
Kontrolle ist besser als Vertrauen
Da Überweisungen über Clearingbanken nicht nachvollziehbar sind, können sie auch nicht rückgängig gemacht werden. Deshalb ist Vorsicht angesagt und der Verkäufer sollte stets überprüfen, ob der Scheck echt und gedeckt ist.